Medizinprodukteberater/-in
Die produktbezogene Sachkenntnis-Schulung für alle, die Fachkreise über Medizinprodukte informieren oder in deren Handhabung einweisen.
Worum es geht
Wer berufsmäßig Angehörige der Fachkreise über Medizinprodukte informiert oder in ihre sachgerechte Handhabung einweist, gilt nach § 83 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes (MPDG) als Medizinprodukteberater — und darf diese Tätigkeit nur mit nachgewiesener Sachkenntnis ausüben. Dieser Lehrgang vermittelt die dafür erforderlichen rechtlichen und praktischen Grundlagen: den europäischen Rechtsrahmen (MDR), das MPDG mit den Pflichten des § 83, die Betreiberverordnung MPBetreibV, das Vigilanzsystem sowie die rechtssichere Kommunikation nach dem Heilmittelwerbegesetz — verbunden mit der konkreten Geräte- und Beratungspraxis bei Longevity Rooms.
Das lernen Sie
- Medizinprodukte rechtlich einordnen: Zweckbestimmung, Risikoklassen, CE-Kennzeichnung, Abgrenzung zu Wellnessgeräten
- Die Pflichten des Medizinprodukteberaters nach § 83 MPDG sicher anwenden — inklusive der Meldepflicht nach Absatz 4
- Die Betreiber- und Anwenderpflichten der MPBetreibV kennen: Einweisung, Dokumentation, Instandhaltung
- Vorkommnisse erkennen, korrekt dokumentieren und den Meldeweg einhalten
- Produktinformation und Werbung HWG-konform gestalten — gegenüber Fachkreisen wie Laien
- Den Einweisungs- und Beratungsprozess im Studioalltag strukturiert und dokumentiert durchführen
Für wen ist der Lehrgang?
- Mitarbeitende im Vertrieb, in der Kundenberatung und im Partner-Support von Longevity Rooms und Dripfy
- Personen, die Studiopartner und Fachkreise in Geräte einweisen oder über Produkte informieren
- Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger, die die produktbezogene Schulungskomponente der Sachkenntnis nach § 83 Abs. 2 MPDG dokumentieren möchten
6 Module, klar aufgebaut
01Grundlagen des Medizinprodukterechts
3 LektionenWas ein Medizinprodukt ist, wie der europäische und deutsche Rechtsrahmen zusammenspielen und was CE-Kennzeichnung wirklich bedeutet.
- Was ist ein Medizinprodukt? Zweckbestimmung und Abgrenzung30 Min.
- Der Rechtsrahmen: EU-MDR und MPDG30 Min.
- Risikoklassen, Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung30 Min.
02Der Medizinprodukteberater nach § 83 MPDG
3 LektionenWer als Medizinprodukteberater gilt, wie Sachkenntnis erworben und nachgewiesen wird — und welche Meldepflichten Absatz 4 auslöst.
- Rolle und Definition: Wer ist Medizinprodukteberater?25 Min.
- Sachkenntnis: erwerben, nachweisen, aktuell halten30 Min.
- Die Meldepflicht des Beraters (§ 83 Abs. 4 MPDG)25 Min.
03Betrieb und Anwendung: die MPBetreibV
3 LektionenWas beim Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten gilt: Einweisung, Dokumentation, Instandhaltung und Kontrollen.
- Grundpflichten der Betreiber und Anwender25 Min.
- Einweisung und Dokumentation30 Min.
- Instandhaltung, Kontrollen und Hygiene25 Min.
04Vigilanz und Marktsicherheit
2 LektionenVorkommnisse erkennen, fristgerecht melden und bei Rückrufen professionell handeln.
- Vorkommnisse erkennen und melden30 Min.
- Rückrufe und Sicherheitskorrekturmaßnahmen im Feld20 Min.
05Kommunikation, Werberecht und Ethik
2 LektionenRechtssicher informieren und werben: HWG, Irreführungsverbot und die ethischen Standards guter Produktberatung.
- HWG und lauterer Wettbewerb in der Produktkommunikation30 Min.
- Beratungsethik und Datenschutz20 Min.
06Praxis bei Longevity Rooms
2 LektionenDas Geräteumfeld von Longevity Rooms und Dripfy: rechtlich sauber einordnen, professionell einweisen, Partner kompetent begleiten.
- Das Geräteportfolio rechtlich einordnen25 Min.
- Der Einweisungs- und Beratungsprozess im Alltag25 Min.
Ihr Abschluss
Nach bestandener Prüfung erhalten Sie das Zertifikat „Medizinprodukteberater/-in — Sachkenntnis-Schulung gemäß § 83 MPDG“ als nummeriertes PDF — inklusive Verifizierungscode für die Online-Echtheitsprüfung durch Arbeitgeber und Partner.
Rechtliche Einordnung
Dieses Zertifikat dokumentiert die erfolgreich absolvierte produktbezogene Schulung als Baustein der Sachkenntnis nach § 83 Abs. 2 MPDG (Schulungsnachweis) sowie die regelmäßige Fortbildung im Sinne von § 83 Abs. 3 MPDG. Es ist ein trägerinterner Schulungsnachweis der Longevity Rooms Akademie und keine behördliche Zulassung oder staatliche Berufsqualifikation. Die vollständige Sachkenntnis setzt daneben die persönlichen Voraussetzungen des § 83 Abs. 2 MPDG voraus (einschlägige Ausbildung oder mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung).
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